Gründungszuschuss 2026: Höhe, Antrag, Ablehnungsgründe
Kurz gesagt
Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur für Arbeit an Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbstständig machen und bei Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sechs Monate gibt es das bisherige Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag bis zu neun Monate 300 Euro. Es ist eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Bis zu 15 Monate Unterstützung, steuerfrei, ohne Rückzahlung: Für Arbeitslose ist der Gründungszuschuss die wichtigste Förderung, um ohne eigenes Kapital zu starten. Die Zahl, die in fast keinem Ratgeber steht, ist eine andere. Von den 300 Euro, die als Zuschuss zur sozialen Absicherung gedacht sind, bleibt 2026 nach dem Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung kaum etwas übrig.
Gut zu wissen, bevor du planst.
Wer den Gründungszuschuss bekommt
Die Voraussetzungen stehen in § 93 SGB III. Du musst alle erfüllen:
- Du beziehst Arbeitslosengeld und beendest die Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit.
- Am Tag der Gründung hast du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
- Die Tragfähigkeit der Gründung bestätigt eine fachkundige Stelle.
- Du legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hast.
- Seit dem Ende einer früheren Gründungsförderung sind mindestens 24 Monate vergangen.
Hauptberuflich heißt in der Praxis: mindestens 15 Stunden pro Woche. Ab dieser Grenze bist du nach § 138 Abs. 3 SGB III ohnehin nicht mehr arbeitslos. Wer nebenher gründen will, bekommt keinen Gründungszuschuss.
Die 150 Tage sind der Punkt, an dem viele scheitern. Bei einem Anspruch von zwölf Monaten musst du spätestens nach rund sieben Monaten Arbeitslosigkeit gründen. Wer erst am Ende des Bezugs auf die Idee kommt, ist raus.
Und dann ist da noch das Ermessen. Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Die Agentur darf ablehnen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel weil sie dich für schnell vermittelbar hält. Das Sozialgesetzbuch gibt der Vermittlung in Arbeit grundsätzlich Vorrang.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Förderung läuft in zwei Phasen, geregelt in § 94 SGB III.
- Monat 1 bis 6Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich.
- Monat 7 bis 15Auf Antrag 300 € monatlich, wenn du die Geschäftstätigkeit mit Unterlagen nachweist. Auch hier entscheidet die Agentur nach Ermessen.
Quelle: § 94 SGB III
Ein Rechenbeispiel mit einem Arbeitslosengeld von 1.400 Euro im Monat:
- Phase 1: 6 × (1.400 € + 300 €)
- 10.200 €
- Phase 2: 9 × 300 €
- 2.700 €
- Förderung über 15 Monate, wenn beide Phasen bewilligt werden
- 12.900 €
Ein Haken, der oft untergeht: Die sechs Monate der ersten Phase werden auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet. Das regelt § 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III. Scheitert die Gründung, hast du entsprechend weniger Arbeitslosengeld übrig.
Was von den 300 Euro übrig bleibt
Die 300 Euro sollen die soziale Absicherung finanzieren. Als hauptberuflich Selbstständiger zahlst du Kranken- und Pflegeversicherung allein, und die gesetzlichen Kassen berechnen den Beitrag 2026 mindestens auf ein Einkommen von 1.318,33 Euro im Monat, auch wenn du weniger verdienst.
- Krankenversicherung 14,6 % von 1.318,33 €
- 192,48 €
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %
- 38,23 €
- Pflegeversicherung kinderlos 4,2 %
- 55,37 €
- Monatlicher Mindestbeitrag
- 286,08 €
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 ist amtlich auf 2,9 % festgelegt, deine Kasse kann mehr oder weniger verlangen. Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %.
Bleiben knapp 14 Euro. Altersvorsorge, Berufshaftpflicht oder die freiwillige Arbeitslosenversicherung sind damit nicht bezahlt. Letztere lohnt sich trotzdem oft: Wer sich als Gründer freiwillig weiterversichert, zahlt bis zum Ende des Kalenderjahres nach dem Gründungsjahr nur den halben Beitrag, muss den Antrag aber innerhalb von drei Monaten nach Gründung stellen. Mehr zu den laufenden Posten steht im Beitrag über die Kosten im ersten Jahr der Selbstständigkeit.
Der Antrag in sechs Schritten
Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer erst gründet und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung.
- Gründung ansprechenIm Termin mit der Vermittlungsfachkraft die Pläne offenlegen und Unterlagen anfordern.
- Resttage prüfenMindestens 150 Tage Anspruch am geplanten Gründungstag.
- Businessplan schreibenIdee, Markt, Kapitalbedarf, Finanzierung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
- Stellungnahme holenIHK, Handwerkskammer, Kammer, Fachverband oder Bank bestätigt die Tragfähigkeit.
- Antrag einreichenVor Beginn der Selbstständigkeit, mit Nachweisen deiner Qualifikation.
- Phase 2 beantragenVor Ende des sechsten Monats, mit Belegen der Geschäftstätigkeit.
Für Schritt drei musst du kein Profi sein, aber die Zahlen müssen stimmen. Gründer mit einem technischen Produkt tun sich oft schwer, Entwicklungskosten realistisch zu schätzen. Eine kostenlose technische Erstberatung, wie sie etwa OnlineBuilders anbietet, kann helfen, diese Position belastbar zu machen.
So rechnest du die 150-Tage-Grenze
Die Frist klingt abstrakt, lässt sich aber mit einem Kalender lösen. Die Agentur rechnet beim Arbeitslosengeld mit 30 Tagen pro Monat, ein Anspruch von zwölf Monaten entspricht also 360 Tagen.
| Schritt | Beispiel |
|---|---|
| Beginn des Arbeitslosengeldes | 1. Februar |
| Anspruchsdauer | 12 Monate, also 360 Tage |
| Davon müssen bei Gründung übrig sein | 150 Tage |
| Spätestens verbraucht sein dürfen | 210 Tage, rund sieben Monate |
| Letzter sinnvoller Gründungstermin | Ende August, besser früher |
Plane mindestens vier Wochen Puffer ein. Der Antrag muss vor der Gründung vollständig sein, und ein fehlendes Dokument oder ein verschobener Termin bei der Kammer kostet schnell zwei Wochen. Wer schon Tage durch eine Sperrzeit verloren hat, rechnet mit dem verkürzten Anspruch aus dem Bescheid, nicht mit den ursprünglichen zwölf Monaten.
Was die Agentur für die zweite Phase sehen will
Für die neun Monate mit 300 Euro musst du nachweisen, dass du tatsächlich hauptberuflich unternehmerisch tätig bist. Geeignet sind Rechnungen an Kunden, Kontoauszüge des Geschäftskontos, eine betriebswirtschaftliche Auswertung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Verträge mit Auftraggebern. Hat die Agentur begründete Zweifel, kann sie nach § 94 SGB III eine neue Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Sammle diese Belege vom ersten Monat an in einem Ordner. Wer erst im sechsten Monat anfängt zu suchen, findet meist zu wenig.
Die fachkundige Stellungnahme
§ 93 SGB III nennt als fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Manche Gründungsberater sind ebenfalls anerkannt, ob die Agentur das akzeptiert, klärst du vorher.
Die Stelle prüft, ob dein Vorhaben voraussichtlich einen Lebensunterhalt tragen kann. Sie will den Businessplan sehen, einen Kapitalbedarfsplan und eine Umsatzvorschau. Manche Kammern verlangen für die Stellungnahme eine Gebühr, frag vorher nach.
Ein Tipp aus der Logik des Verfahrens: Schreib den Plan so, dass auch die Agentur ihn versteht. Eine Stellungnahme hilft wenig, wenn die Vermittlungsfachkraft den Plan selbst für unrealistisch hält.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
Die meisten Ablehnungen haben eine dieser Ursachen:
- Zu wenige Resttage. Unter 150 Tage am Gründungstag gibt es keinen Zuschuss.
- Gründung vor dem Antrag. Wer schon gewerblich tätig ist, beendet keine Arbeitslosigkeit mehr durch die Gründung.
- Vermittlungsvorrang. Die Agentur hält eine Vermittlung in Arbeit für wahrscheinlicher.
- Ruhen des Anspruchs. Während einer Sperrzeit nach Eigenkündigung zahlt die Agentur nichts. Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe dauert in der Regel zwölf Wochen und kürzt zusätzlich die Anspruchsdauer.
- Zweifel an der Tragfähigkeit. Trotz Stellungnahme hält die Agentur den Plan für zu dünn.
Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bei Ermessensentscheidungen prüft die Behörde dann, ob sie ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Ein Anspruch auf Bewilligung entsteht dadurch nicht.
Wenn es keinen Gründungszuschuss gibt
Wer Grundsicherungsgeld statt Arbeitslosengeld bezieht, bekommt keinen Gründungszuschuss, sondern kann beim Jobcenter Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit beantragen. Wer ohne Förderung startet, kann über einen Förderkredit nachdenken, etwa den KfW-Gründerkredit StartGeld, oder die Runway mit den Methoden aus dem Beitrag über Bootstrapping strecken.
Dein nächster Schritt: Ruf in deinem Arbeitslosengeld-Bescheid die Anspruchsdauer auf, rechne aus, an welchem Datum du die 150-Tage-Grenze unterschreitest, und setz den Gründungstermin mit Puffer davor. Dann den Termin bei der Agentur vereinbaren.
Schritt für Schritt
- Gründungsabsicht im Beratungsgespräch ansprechen Teile deiner Vermittlungsfachkraft früh mit, dass du gründen willst, und lass dir die Antragsunterlagen geben.
- Resttage prüfen Kläre, wie viele Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld am geplanten Gründungstag noch bestehen. Es müssen mindestens 150 sein.
- Businessplan und Zahlen erstellen Schreibe Geschäftsidee, Zielgruppe, Kapitalbedarf, Finanzierungsplan und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
- Fachkundige Stellungnahme einholen Lass die Tragfähigkeit von IHK, Handwerkskammer, Kammer, Fachverband oder Bank bestätigen.
- Antrag vor der Gründung einreichen Reiche Antrag, Stellungnahme und Nachweise deiner Kenntnisse bei der Agentur für Arbeit ein, bevor die Selbstständigkeit beginnt.
- Zweite Phase rechtzeitig beantragen Beantrage vor Ablauf der ersten sechs Monate die Verlängerung und weise deine Geschäftstätigkeit mit Unterlagen nach.
Häufige Fragen
Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?
Nein. § 3 Nr. 2 EStG nennt den Gründungszuschuss ausdrücklich als steuerfrei. Anders als das Arbeitslosengeld steht er auch nicht in der Liste der Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Bekomme ich den Gründungszuschuss nach einer Eigenkündigung?
Möglich, aber schwieriger. Nach einer Eigenkündigung droht eine Sperrzeit von zwölf Wochen, während der kein Zuschuss gezahlt wird. Die Sperrzeit verkürzt außerdem den Anspruch auf Arbeitslosengeld, sodass die 150 Resttage knapp werden können.
Kann ich den Gründungszuschuss für eine nebenberufliche Gründung bekommen?
Nein. Gefördert wird nur eine hauptberufliche Selbstständigkeit, mit der du die Arbeitslosigkeit beendest. Ab 15 Wochenstunden selbstständiger Arbeit giltst du ohnehin nicht mehr als arbeitslos.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das ist je nach Agentur unterschiedlich und nicht gesetzlich festgelegt. Plane mehrere Wochen ein und gründe nicht, bevor du den Antrag gestellt und den Termin mit deiner Vermittlungsfachkraft gehabt hast.