# Digitale Produkte verkaufen: Steuer, Recht, Plattform

> Digitale Produkte wie E-Books, Vorlagen, Kurse oder Software lassen sich mit sehr wenig Startkapital verkaufen, weil keine Ware eingekauft wird. Der Aufwand steckt in der Erstellung und in den Regeln: Bei Verkäufen an Privatkunden in anderen EU-Ländern gilt ab 10.000 Euro Jahresumsatz deren Umsatzsteuer, und das Widerrufsrecht erlischt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers.

- URL: https://ohne-startkapital.de/geschaeftsmodelle/digitale-produkte-verkaufen/
- Sprache: de
- Aktualisiert: 2026-10-19
- Herausgeber: Ohne Startkapital (OnlineBuilders LLC, https://onlinebuilders.biz)

Ein PDF zu verkaufen kostet in der Herstellung nichts außer Zeit. Genau deshalb werden digitale Produkte als Weg ohne Startkapital beworben. Das stimmt, aber nur zur Hälfte. Die andere Hälfte sind Umsatzsteuer in 27 Ländern, ein Widerrufsrecht, das du aktiv zum Erlöschen bringen musst, und die Frage, wie Käufer überhaupt von deinem Produkt erfahren.

Wer das vorher klärt, spart sich Nachzahlungen und Abmahnungen.

## Welche digitalen Produkte sich verkaufen lassen

Grob gibt es fünf Gruppen. Sie unterscheiden sich weniger in der Technik als im Aufwand nach dem Verkauf.

| Produkt | Aufwand vor dem Start | Aufwand nach dem Verkauf | Steuersatz in Deutschland |
|---|---|---|---|
| E-Book, Leitfaden | Schreiben, Satz, Cover | gering | 7 % |
| Vorlagen (Tabellen, Verträge, Designs) | gering bis mittel | Updates bei Rechtsänderungen | 19 % |
| Online-Kurs mit Videos | hoch | Fragen der Teilnehmer, Plattform | 19 % |
| Presets, Fonts, Grafiken, Stockfotos | mittel | gering | 19 % |
| Software, Plugins, Apps | sehr hoch | Support, Wartung, Sicherheit | 19 % |

Der ermäßigte Satz für elektronische Bücher steht in § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG. Für Kurse und Vorlagen gilt er nicht. Wer ein „E-Book“ verkauft, das eigentlich ein Paket aus Arbeitsblättern und Videos ist, sollte die Einordnung nicht schönrechnen.

Software sticht heraus. Sie hat den höchsten Aufwand vor und nach dem Verkauf, kann aber auch am meisten wiederkehrenden Umsatz bringen. Wer eine Software-Idee hat und nicht selbst entwickelt, braucht einen Partner für die [Softwareentwicklung](https://onlinebuilders.biz/solutions/software-development). Ohne Budget führt das meist zu einem Deal mit Anteilen, und der hat eigene Haken.

## Plattform, Reseller oder eigener Shop

Die wichtigste Entscheidung ist nicht das Produkt, sondern wer es rechtlich verkauft. Davon hängt ab, wer sich um Umsatzsteuer, Rechnungen und Widerruf kümmert.

**Drei Verkaufswege für digitale Produkte**

| | Marktplatz | Reseller / Merchant of Record | Eigener Shop |
|---|---|---|---|
| Wer ist Verkäufer gegenüber dem Kunden? | du | der Reseller | du |
| EU-Umsatzsteuer erledigt | teilweise | ja | nein |
| Kundendaten gehören dir | nein | teilweise | ja |
| Laufende Kosten ohne Verkauf | gering | keine | Shopgebühr, Hosting |
| Gebühren pro Verkauf | mittel | höher | nur Zahlungsanbieter |

Eigene Einordnung. Details hängen vom Anbieter ab, prüfe die aktuellen Bedingungen vor dem Start.

Ein Reseller oder Merchant of Record kauft dein Produkt rechtlich gesehen ein und verkauft es im eigenen Namen weiter. Bekannte Beispiele sind Digistore24 im deutschsprachigen Raum oder Paddle bei Software. Du stellst dem Reseller eine einzige Rechnung über deine Provision, er kümmert sich um Steuer und Belege gegenüber tausenden Käufern. Das kostet höhere Gebühren, nimmt dir aber den teuersten Verwaltungsteil ab.

Für ein Produkt ohne Startkapital ist das fast immer der sinnvolle Anfang. Ein eigener Shop lohnt sich, wenn die Gebührenersparnis den Aufwand trägt.

## Umsatzsteuer: der Teil, den fast alle unterschätzen

Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen werden grundsätzlich dort versteuert, wo der Kunde wohnt. Das regelt [§ 3a Abs. 5 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html). Es gibt eine Ausnahme für Kleine: Liegen deine Umsätze mit Privatkunden in anderen EU-Ländern im Vorjahr und im laufenden Jahr zusammen nicht über 10.000 Euro, bleibt es bei deutscher Umsatzsteuer.

Überschreitest du die Schwelle, schuldest du ab dem Umsatz, der sie reißt, die Steuer des Kundenlandes: in Frankreich 20 Prozent, in Ungarn 27 Prozent. Abgeführt wird sie gesammelt über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern, damit du dich nicht in jedem Land einzeln registrieren musst.

Und als Kleinunternehmer? Solange die Schwelle nicht überschritten ist, gilt deutsches Recht, also auch § 19 UStG. Du weist keine Umsatzsteuer aus. Oberhalb der Schwelle wird es kompliziert, weil die deutsche Befreiung für Umsätze mit Ort im Ausland nicht greift. Spätestens dann ist ein Reseller oder eine Steuerberatung keine Kür mehr.

**Beispiel: E-Book zu 19 € brutto an eine Kundin in Deutschland**

- Verkaufspreis brutto: 19,00 €
- darin enthaltene Umsatzsteuer (7 %): − 1,24 €
- Nettoerlös: 17,76 €
- Gebühr Reseller oder Zahlungsanbieter (angenommen 10 % vom Brutto): − 1,90 €
- **Bleibt vor Einkommensteuer: 15,86 €**

Die Gebühr ist eine Annahme zur Veranschaulichung. Bei einem Reseller rechnet er die Umsatzsteuer ab, du erhältst deine Provision.

Rechne mit solchen Beträgen, nicht mit dem Bruttopreis. Bei 19 Euro pro Stück brauchst du für 1.000 Euro Gewinn vor Steuern ungefähr 63 Verkäufe.

## Widerrufsrecht und Pflichten im Shop

Verbraucher haben bei Online-Käufen grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht, auch bei digitalen Inhalten. Ohne weitere Schritte könnte jemand dein E-Book herunterladen und das Geld zurückverlangen. Nach § 356 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, sobald du mit der Lieferung beginnst, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

1. Der Käufer hat ausdrücklich zugestimmt, dass du vor Ablauf der Widerrufsfrist lieferst.
2. Er hat bestätigt, dass er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.
3. Du hast ihm eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger geschickt, etwa per E-Mail.

In der Praxis heißt das: eine aktiv anzuklickende Checkbox im Bestellprozess, keine vorausgewählte. Fehlt sie, bleibt das Widerrufsrecht bestehen.

Dazu kommen Pflichten, die jeden Onlineshop treffen: ein Bestellbutton mit eindeutiger Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“ nach § 312j BGB, ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz und neu die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB, über die Verbraucher online geschlossene Verträge mit einem Klick auf „Vertrag widerrufen“ widerrufen können. Auch hier nimmt dir ein Reseller einen Teil ab, weil er der Vertragspartner des Kunden ist.

## Rechte an Inhalten: was du verkaufen darfst

Verkaufen darfst du nur, woran du die Rechte hast. Bei eigenen Texten und Fotos ist das klar. Bei Vorlagen mit eingebauten Stockfotos oder Schriften kommt es auf deren Lizenz an: Manche erlauben die Nutzung in eigenen Projekten, aber nicht den Weiterverkauf als Teil eines Produkts. Prüfe jede Lizenz, bevor du ein Paket schnürst.

Ein Sonderfall sind Inhalte, die mit KI-Werkzeugen erzeugt wurden. Ob und wie weit daran Urheberrechte entstehen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Wer ein Produkt fast vollständig generieren lässt, kann Nachahmer womöglich schwer stoppen.

## Die ersten Käufer ohne Werbebudget

Ein digitales Produkt ohne Publikum verkauft sich nicht. Das ist der Teil, der Zeit kostet und bei dem Werbegeld fehlt.

Drei Wege, die ohne Budget funktionieren. Erstens aus einer Dienstleistung heraus: Wer schon Kunden berät, weiß, welche Fragen sich wiederholen, und kann genau dafür eine Vorlage oder einen Leitfaden bauen. Deshalb starten viele mit einer der [Geschäftsideen ohne Startkapital](https://ohne-startkapital.de/geschaeftsmodelle/geschaeftsideen-ohne-startkapital/) und bauen das Produkt später. Zweitens über einen Vorverkauf: Eine Seite mit Beschreibung und Kaufbutton, noch bevor das Produkt fertig ist. Wer nicht verkauft, hat nur ein Wochenende verloren. Drittens über Inhalte auf einer Plattform, auf der deine Zielgruppe schon sucht, also Fachforen und Suchmaschinen.

Ein Vorverkauf passt gut zum [Bootstrapping](https://ohne-startkapital.de/geschaeftsmodelle/bootstrapping-startup/), weil Kunden die Erstellung finanzieren. Versprich dann aber ein konkretes Lieferdatum und halte es.

## Bevor du loslegst

Kläre drei Dinge in dieser Reihenfolge: Gewerbe ja oder nein, Reseller oder eigener Shop, und wie du die 10.000-Euro-Schwelle im Blick behältst. Was die Anmeldung kostet, steht im Beitrag zu den [Kosten der Gewerbeanmeldung](https://ohne-startkapital.de/erste-schritte/gewerbe-anmelden-kosten/). Wer angestellt ist, kann das alles auch [nebenberuflich starten](https://ohne-startkapital.de/erste-schritte/nebenberuflich-selbststaendig/), sofern der Arbeitsvertrag nicht dagegen spricht. Dein nächster Schritt: Schreib die fünf Fragen auf, die dir Kunden oder Kollegen am häufigsten stellen. Eine davon ist dein erstes Produkt.

## Häufige Fragen

### Muss ich für den Verkauf digitaler Produkte ein Gewerbe anmelden?

Meist ja, denn der Handel mit digitalen Produkten ist in der Regel gewerblich. Wer eigene Texte als Autor verkauft, kann je nach Einzelfall freiberuflich tätig sein. Das klärt das Finanzamt anhand deiner Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

### Wie viel Umsatzsteuer fällt auf ein E-Book an?

In Deutschland gilt für E-Books wie für gedruckte Bücher der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Online-Kurse, Vorlagen und Software fallen dagegen unter den Regelsatz von 19 Prozent. Bei Privatkunden im EU-Ausland gilt oberhalb der 10.000-Euro-Schwelle der Satz des jeweiligen Landes.

### Kann ich das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten ausschließen?

Ausschließen nicht, aber es kann erlöschen. Dafür muss der Käufer vor dem Download ausdrücklich zustimmen, dass du vor Ablauf der Frist lieferst, bestätigen, dass er sein Widerrufsrecht damit verliert, und du musst ihm eine Vertragsbestätigung schicken.

### Lohnt sich ein eigener Shop oder ein Reseller wie Digistore24?

Für den Anfang meist ein Reseller oder Merchant of Record, weil er Umsatzsteuer, Rechnungen und Widerrufsabwicklung übernimmt. Ein eigener Shop lohnt, wenn du genug verkaufst, dass die Gebührenersparnis den Verwaltungsaufwand übersteigt.

Foto: Glenn Carstens-Peters glenncarstenspeters, CC0 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stylus_on_a_graphics_tablet_(Unsplash).jpg)